Allgemeine und besondere Geschäftsbedingungen für Leistungen der kyoups GmbH

Digitale Anwendungen AGB

Präambel

  1. Die kyoups GmbH, Leinstraße 31, 31061 Alfeld (Leine), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 110216, (nachfolgend „kyoups“) befasst sich auf dem Gebiet der Neuen Medien mit der Konzeption und Realisierung von Internetauftritten sowie Intra-  und Extranetanwendungen und Smartphone-Applikationen. Diese Leistungen können unter anderem die inhaltliche und technische Konzeption, das Screendesign, die Programmierung, das Hosting und Application Service Providing, die Überlassung von SecondLevelDomains, die Betreuung und Implementation von Administrationtools, e-commerce-Lösungen und weiteren komplexen datenbankgestützten Anwendungen sowie die Kundenberatung
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Digitale Anwendungen AGB“) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen kyoups und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

 

Abschnitt I – Allgemeines

 

§ 1 Angebote

Angebote von kyoups sind freibleibend. Irrtum behält sich kyoups ausdrücklich vor.

 

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag mit seinen Anlagen einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen, sowie gegebenenfalls den Pflichtenheften/Projektbeschreibungen sowie freigegebenem Klick-Dummy und diesen Digitale Anwendungen AGB. Die von kyoups zu erbringende Gesamtleistung wird nachfolgend auch als „Produkt“ bezeichnet.
  2. Der Leistungsbeginn richtet sich nach der einzelvertraglichen

 

§ 3 Projektabwicklung

  1. Die Parteien benennen jeweils einen verantwortlichen Leiter als Ansprechpartner für das Projekt (nachfolgend „Projektleiter“). Die Projektleiter stimmen die inhaltliche und terminliche Planung und Durchführung des Vorhabens in regelmäßigen Besprechungen kyoups dokumentiert die Ergebnisse der Besprechungen und fertigt ein Protokoll an. Der Kunde ist verpflichtet, dem Inhalt eines Protokolls innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt zu widersprechen, wenn er dessen Inhalt nicht genehmigen will. Die Programmierung von Smartphone-Applikationen erfolgt erst nach Freigabe der Screen sowie der App-Logik, beispielsweise dargestellt in einem Klick-Dummy.
  2. Die Durchführung der Arbeiten und die Feinabstimmung der Inhalte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die abschließende Entscheidung über die konkrete Art der Durchführung der zu erbringenden Leistungen liegt bei kyoups. kyoups übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde die Ziele, die er mit den von kyoups erbrachten Leistungen und Ergebnissen verfolgt, tatsächlich

 

§ 4 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den von kyoups mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeitern jegliche Unterstützung bei Arbeiten im Betrieb des Kunden zu gewähren.
  2. Der Projektleiter des Kunden ist für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, und für die Herstellung des Kontaktes zu seinen Fachabteilungen Er ist weiter dafür verantwortlich, dass notwendige Entscheidungen des Kunden zeitgerecht getroffen werden.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden und seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig im erforderlichen Umfang und für kyoups kostenfrei erbracht
  4. Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht ausreichend nachkommt, hat er die daraus entstehenden Folgen, wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen der Leistungen von kyoups zu Der Kunde ist in diesem Fall ferner verpflichtet, kyoups den hieraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Während der Dauer der Verzögerung ist kyoups von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und diesen Digitale Anwendungen AGB befreit.

Abschnitt II – Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit

 

§ 5 Höhe der Vergütung 

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag mit den jeweils angebotenen Leistungen und Stundensätzen.
  2. Im Einzelvertrag angegebene Schätzungen des voraussichtlich erforderlichen Leistungsumfanges sind unverbindlich. Sie beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des angegebenen Leistungsumfangs. Falls kyoups im Laufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird kyoups den Kunden hiervon unverzüglich Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Kunden wird kyoups die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Leistungs- und Mengenansätze nicht überschreiten.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der bei Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
  4. Reisekosten einschließlich Unterbringung und sonstiger Auslagen werden dem Kunden nach Maßgabe der bei Vertragsschluss jeweils im Angebot als Schätzwert angegeben und der reelle Wert mit Belegen in Rechnung

 

§ 6 Abrechnung und Fälligkeit

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag rechnet kyoups über die erbrachten Leistungen monatlich nachträglich
  2. Bei Geldschulden, ist kyoups berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht 6-Prozent über dem Basiszinssatz zu erheben, sofern keine Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche sowie eines höheren Zinsschadens bleibt ausdrücklich
  3. Eine Beauftragung ist verbindlich. Für die Umsetzung der beauftragten Leistungen werden unsererseits personelle Kapazitäten fest eingeplant und bereitgestellt. Bei Fremdleistungen gehen wir Verpflichtungen ein. Im Falle eines Rücktritts innerhalb von 15 Tagen entstehen nur alle bis dahin erbrachten Agenturleistungen. Sofern das Angebot Fremdleistungen wie beispielsweise Serverbereitstellung, Domains oder Lizenzen beinhaltet, werden die dort anfallenden Kosten 1:1 bis zum nächstmöglichen Vertragsende
  4. Im Übrigen finden die in der bei Vertragsschluss aufgeführten Zahlungsbedingungen

Abschnitt III – Gewährleistung, Haftung, Verzug und Verjährung

 

§ 7 Allgemeine Gewährleistung

  1. arantien für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werks gelten nur dann als übernommen, wenn sie von kyoups ausdrücklich und schriftlich als übernommen bezeichnet
  2. Sofern nicht vorstehend oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet kyoups die Tauglichkeit ihrer Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch, der sich ausschließlich aus der bei Leistungserbringung gültigen und dem Kunden zur Verfügung gestellten Leistungsbeschreibung
  3. Im Fall erheblicher Abweichungen der von kyoups erbrachten Leistungen von dieser Leistungsbeschreibung ist kyoups, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, zur Nachbesserung verpflichtet. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn ein Gebrauch der von kyoups erbrachten Leistungen zu dem in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Zweck wirtschaftlich sinnvoll, nicht oder nur mit unzumutbaren Einschränkungen möglich ist. Erst, wenn es kyoups innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, die erheblichen Abweichungen durch Nachbesserung zu beseitigen  oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung der von kyoups erbrachten Leistungen ermöglicht wird, kann der Kunde die nach dem Einzelvertrag für diese Leistung zu zahlende Vergütung in dem Maße mindern, als zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Wert der fehlerhaften Leistung zu dem Wert der fehlerfreien Leistung gestanden haben würde.
  4. Anstelle und unter den Voraussetzungen der Herabsetzung der Vergütung kann der Kunde den Einzelvertrag in Bezug auf die jeweilige Leistung fristlos kündigen. Im Fall einer solchen Kündigung hat der Kunde den Wert der Nutzung der Leistung bis zu diesem Zeitpunkt zu vergüten. Die Verpflichtung zur Nachbesserung sowie das Recht zur Herabsetzung der Vergütung und zur Kündigung enden vorbehaltlich einer abweichenden einzelvertraglichen Regelung sechs Monate nach Leistungserbringung, sofern nicht das Gesetz eine kürzere Frist
  5. Ungeachtet der vorstehenden Rechte und Pflichten des Kunden hat kyoups jederzeit auch nach Ablauf der Gewährleistungs- und sonstigen Verjährungsfristen das Recht, von sich aus Nachbesserungen Verweigert der Kunde für diesen Zweck seine Mitwirkung, so verliert er sämtliche sonst etwa gegen kyoups noch bestehenden Rechte aus Wandlung und Minderung sowie Ansprüche auf Erfüllung und Schadenersatz.

 

§ 8 Allgemeine Haftung

  1. kyoups haftet für Personenschäden sowie für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten bei kyoups oder durch schwerwiegendes Organisationsverschulden oder das Fehlen garantierter Beschaffenheit verursacht wurden. Darüber hinaus haftet kyoups unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte der kyoups verursacht
  2. Die Haftung von kyoups ist auf den durch die jeweilige Leistung verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen kyoups bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. kyoups haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Ansprüche
  3. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet kyoups nur, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre und soweit die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
  4. kyoups haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Leistungen nicht an einem vereinbarten Termin durchgeführt werden können oder sich der Beginn der Leistungen verzögert, wenn die Gründe hierfür außerhalb des Einflussbereiches von kyoups liegen oder vom Kunden verschuldet
  5. kyoups übernimmt ferner keine Haftung dafür, dass der Kunde im Falle der Nutzung von Produkten, SecondLevelDomains sowie von bereitgehaltenen Anwendungen und Daten nicht gegen einschlägige  rechtliche Bestimmungen, wie z.B. das Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG), das Informations- und Kommunikationsdienstgesetz (IuKDG), das Markengesetz (MarkenG) oder andere einschlägige Bestimmungen, verstößt. kyoups bietet an, das Produkt auf Kosten des Kunden durch auf diesen Rechtsgebieten erfahrene Rechtsanwälte überprüfen zu Die Einzelheiten einer solchen Prüfung sind gesondert zu vereinbaren.
  6. Übertragungswege im Internet sind nicht gegen unbefugten Zugriff Dritter gesichert. Damit besteht für technisch hinreichend versierte Teilnehmer im Internet die Möglichkeit, auf fremde Daten zuzugreifen, diese zu lesen und zu bearbeiten. Der Kunde trägt die hiermit verbundenen Risiken. kyoups übernimmt für Folgen eines etwaigen Zugriffs Dritter keine
  7. kyoups übernimmt keine Haftung für außerhalb ihres vertraglich übernommen Verantwortungsbereichs liegende Ereignisse und Umstände; dies gilt insbesondere für die Leistungen der Deutschen Telekom und anderer Dienstanbieter, für die Funktionsfähigkeit von Routern außerhalb des kyoups -eigenen Netzwerkes sowie für den Zustand des
  8. kyoups übernimmt ferner keine Haftung für Folgen, die sich daraus ergeben, dass kyoups von Kundenseite zur Verfügung gestellte Software in ihre Leistungen einbezieht. Insbesondere haftet kyoups nicht für die Folgen mangelnder Interoperabilität dieser vom Kunden zur Verfügung gestellten
  9. Die vorbezeichneten Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von kyoups. Die Haftung für die von solchen Mitarbeitern und Beauftragten verursachten Schäden ist auch bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auf den durch die jeweiligen Leistungen verursachten typischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen kyoups bei Vertragsabschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. kyoups haftet nicht für Schäden, die durch fahrlässige Verletzungen einer nicht wesentlichen Vertragspflicht von einem Mitarbeiter oder Beauftragten der kyoups verursacht worden

 

§ 9 Verzug

Kommt kyoups mit der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach einer Karenzzeit von einer Woche für jede weitere volle Woche, die sich kyoups in Verzug befindet, eine  Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der gemäß § 5 auf diese Leistung entfallenden Nettovergütung, höchstens jedoch 10 % dieser Nettovergütung, zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche wegen eines Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Verjährung

Ansprüche von kyoups gegen den Kunden aus einer Verletzung der ihm eingeräumten Nutzungsrechte verjähren sechs Jahre nach ihrer Entstehung. Die Verjährung aller anderen Ansprüche aus dem Einzelvertrag in Verbindung mit seinen Anlagen und diesen Digital Communication AGB richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Abschnitt IV – Verschiedenes

 

§ 11 Nutzung von Arbeitsergebnissen, Rechte an Vertragsleistungen

  1. Sämtliche Rechte an Ideen, Erfindungen, Verfahren, Konzeptionen, Grafiken, Bildrechten, Unterlagen, Werkzeugen und sonstigen Techniken, die in Ausführung der vom Kunden beauftragten Leistungen entstehen oder dabei Verwendung finden, verbleiben ausschließlich bei kyoups und dürfen von kyoups unter Berücksichtigung des § 13 UrhG auch in anderem Zusammenhang, namentlich in anderen Projekten, genutzt werden, sofern die Einzigartigkeit des für den Auftraggeber entwickelten Produktes in seiner im Rahmen des beabsichtigten und kyoups mitgeteilten Verwendungszwecks wahrnehmbaren Form bestehen bleibt. Gleiches gilt für Know-how und Erfahrungen, die während der Ausführung der vom Kunden beauftragten Leistungen und der Nutzung ihrer Ergebnisse gewonnen
  2. kyoups stellt digitale Leistungen in solcher Form zur Verfügung, dass das Werk in der definierten Umgebung die gestellten Anforderungen erfüllt. kyoups ist nach seiner Wahl berechtigt, den Programmcode in offener oder geschlossener, in geschützter oder ungeschützter, in editierbarer oder nicht editierbarer Form zum Einsatz zu bringen. kyoups ist keinesfalls verpflichtet, den Sourcecode für jegliche Anwendungen und Software offen zu legen oder auszuhändigen.

 

§ 12 Subunternehmer

kyoups ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.

 

§ 13 Übertragbarkeit

kyoups ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. kyoups und der Dritte sind verpflichtet, dem Kunden von einer solchen Übertragung gemeinsam schriftlich Mitteilung zu machen.

 

§ 14 Datenschutz, Vertraulichkeit, Referenzkunden

  1. Die Parteien werden Informationen oder Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis gekennzeichnet oder aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als solche erkennbar sind, geheim Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fallen. Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten oder nutzen. Sie werden personenbezogene Daten insbesondere gegen unbefugten Zugriff sichern, und darüber hinaus diese Daten weder aufzeichnen, noch speichern, noch vervielfältigen, noch in irgendeiner Form nutzen oder verwerten oder ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners an Dritte weitergeben. Die Parteien werden ihre Mitarbeiter entsprechend unterweisen und in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichten
  2. kyoups ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Referenzkunden zu

 

§ 15 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Handlungen der Deutschen Telekom und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Streiks, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen Anlagen und diesen Digital Communication AGB befreit. Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.

 

§ 16 Sontiges

  1. In Verbindung mit dem jeweiligen Einzelvertrag und seinen Anlagen regeln diese Digitale Anwendungen AGB einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen sowie gegebenenfalls den Pflichtenheften die Verhältnisse zwischen den Parteien abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser Digital Communication AGB sollen zu Beweiszwecken in Schriftform Dies gilt auch für eine Änderung dieser Regelung.
  3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom April 1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Alfeld, Landkreis Hildesheim.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser Digital Communication AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser Digital Communication AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in dem Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen Digitalen Anwendungen AGB zum Ausdruck gekommenen Interessen der Parteien am nächsten Das gleiche gilt, soweit der Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese Digitale Anwendungen AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand: 03/2022

Allgemeine Agenturleistungen AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Allgemeine Agenturleistungen der kyoups

Präambel

  1. Die kyoups GmbH, Leinstraße 31, 31061 Alfeld (Leine) eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hildesheim unter HRB 110216, (nachfolgend „kyoups“)  befasst sich mit der Planung und Durchführung von Marketing- und Werbemaßnahmen, Medical Writing, Marktforschung sowie Veranstaltungen.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Allg. Leistungen AGB“) regeln in Ergänzung einzelvertraglicher Bestimmungen die Rechtsbeziehungen zwischen kyoups und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“).

 

Abschnitt I – Allgemeines

 

§ 1 Angebote

Angebote von kyoups sind freibleibend. Irrtum behält sich kyoups ausdrücklich vor.
 

§ 2 Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelauftrag mit seinen Anlagen einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelauftrag einbezogener besonderer Geschäftsbedingungen und diesen Allg. Leistungen AGB. Die von kyoups zu erbringende Gesamtleistung wird nachfolgend als „Produkt“
  2. Ein bestimmter Werbeerfolg wird von kyoups nicht
  3. Der Leistungsbeginn richtet sich nach der einzelvertraglichen

 

§ 3 Projektabwicklung

  1. Auf Grundlage der Bedürfnisse des Kunden erstellt kyoups eine Leistungsbeschreibung, die den Inhalt des von kyoups zu erbringenden Leistungsumfanges abschließend darstellt. Der Kunde ist verpflichtet, dem Inhalt dieser Leistungsbeschreibung unverzüglich zu widersprechen; unterlässt er dies, gilt der Inhalt der Leistungsbeschreibung als genehmigt.
  2. Die Parteien benennen jeweils einen verantwortlichen Leiter als Ansprechpartner für das Projekt (nachfolgend „Projektleiter“). Die Projektleiter stimmen die inhaltliche und terminliche Planung und Durchführung des Vorhabens in regelmäßigen Projektleiterbesprechungen ab. kyoups erstellt über diese      Besprechungen Ergebnisprotokolle. Der Kunde ist verpflichtet, dem Inhalt eines Protokolls unverzüglich nach Erhalt zu widersprechen; unterlässt er dies, gilt der Inhalt des Protokolls als Die Terminierung und die Abgabe von Ergebnisteilen und Abschluss eines Projektes werden von den Projektleitern besprochen und schriftlich festgehalten.
  3. Die Durchführung der Arbeiten und die Feinabstimmung der Inhalte erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden. Die abschließende Entscheidung über die konkrete Art der Durchführung der zu erbringenden Leistung liegt bei kyoups. kyoups übernimmt keine Verantwortung dafür, dass der Kunde die Ziele, die er mit den von kyoups erbrachten Leistungen und Ergebnissen verfolgt, tatsächlich

 

§ 4 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den von kyoups mit der Leistungserbringung beauftragten Mitarbeitern jegliche Unterstützung bei Arbeiten im Betrieb des Kunden zu gewähren. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, kyoups alle Informationen zu Verfügung zu stellen, die für die Planung und Durchführung  der Marketing- bzw. Werbemaßnahme erforderlich
  2. Der Projektleiter des Kunden ist für die Bereitstellung, Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Arbeitsunterlagen und Arbeitsmittel, die zur Erbringung der vereinbarten Leistungen benötigt werden, und für die Herstellung des Kontakts zu seinen Fachfunktionen Er ist weiter dafür verantwortlich, dass notwendige Entscheidungen des Kunden zeitgerecht getroffen werden.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungsleistungen des Kunden und seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig im erforderlichen Umfang und für kyoups kostenfrei erbracht
  4. Falls der Kunde seiner Mitwirkungspflicht trotz angemessener Nachfristsetzung nicht oder nicht termingerecht oder nicht ausreichend nachkommt, hat kyoups das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Einzelauftrages. In diesem Fall ist der Kunde zur Vergütung der bis zur Kündigung von kyoups erbrachten Leistungen verpflichtet. kyoups ist berechtigt, anstelle der Kündigung des Einzelauftrages vom Kunden Ersatz des Schadens wie etwa Mehraufwand oder Verzögerungen der Leistungen zu Während der Dauer der Verzögerungen ist kyoups von den Verpflichtungen aus dem jeweiligen Einzelvertrag und diesen Allg. Leistungen AGB befreit.

Abschnitt II – Vergütung, Abrechnung und Fälligkeit

 

§ 5 Höhe der Vergütung

  1. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag in Verbindung mit der bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Preisliste von kyoups.
  2. Im Einzelvertrag angegebene Schätzungen des voraussichtlich erforderlichen Leistungsumfanges sind unverbindlich. Sie beruhen auf einer nach bestem Wissen durchgeführten Bewertung des Falls kyoups im Laufe der Leistungserbringung feststellt, dass die Mengenansätze überschritten werden, wird kyoups den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten. Bis zur Vorlage einer schriftlichen Zustimmung des Kunden wird kyoups die dem Schätzpreis zugrunde liegenden Leistungs- und Mengenansätze nicht überschreiten.
  3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer in der bei Leistungserbringung jeweils geltenden gesetzlichen Höhe.
  4. Reisekosten einschließlich Unterbringung und sonstiger Auslagen werden dem Kunden nach Maßgabe der bei Vertragsschluss jeweils im Angebot als Schätzwert angegeben und der reelle Wert mit Belegen in Rechnung

 

§ 6 Abrechnung und Fälligkeit

  1. Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelvertrag rechnet kyoups über die erbrachten Leistungen nach der Präsentation des Produkts oder Ausführung der vereinbarten Leistungen
  2. kyoups ist berechtigt, eine angemessene Vorschusszahlung gegenüber dem Kunden geltend zu
  3. Eine Beauftragung ist verbindlich. Für die Umsetzung der beauftragten Leistungen werden unsererseits personelle Kapazitäten fest eingeplant und bereitgestellt. Bei Fremdleistungen gehen wir Verpflichtungen ein. Im Falle eines Rücktritts entstehen bis 15 Tage vor der Fertigstellung des Produktes oder der Veranstaltung Stornogebühren in Höhe von 25% und ab 14 Tage vor der geplanten Fertigstellung des Produkts oder der Veranstaltung 50% der beauftragten Porti- und Nebenkosten werden zu 100% berechnet. Sofern das Angebot Fremdleistungen wie beispielsweise Hotelbuchung, Bewirtung oder Technik beinhaltet, werden die dort anfallenden Kosten Stornokosten – auch bei Terminverlegung – 1:1 weiterberechnet.
  4. Im Übrigen finden die in der bei Vertragsschluss jeweils aufgeführten Zahlungsbedingungen Anwendung, die im Angebot angegeben

Abschnitt III – Gewährleistung, Haftung, Verzug und Verjährung

 

§ 7 Allgemeine Gewährleistung

  1. Garantien für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werks gelten nur dann als übernommen, wenn sie von kyoups ausdrücklich und schriftlich als übernommen bezeichnet
  2. Sofern nicht vorstehend oder einzelvertraglich etwas anderes vereinbart wird, gewährleistet kyoups die Tauglichkeit ihrer Leistungen zum vertragsgemäßen Gebrauch, wie es sich in Übereinstimmung mit der sich ausschließlich aus der bei Leistungserbringung gültigen und von kyoups erarbeiteten Leistungsbeschreibung ergibt.
  3. Im Fall erheblicher Abweichungen der von kyoups erbrachten Leistungen von dieser Leistungsbeschreibung ist kyoups, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist, zur Nachbesserung verpflichtet. Eine erhebliche Abweichung liegt vor, wenn das von kyoups präsentierte Produkt mit dem Inhalt der Leistungsbeschreibung nicht in Einklang zu bringen ist. Erst wenn es kyoups innerhalb einer angemessenen Frist nicht gelingt, die erheblichen Abweichungen durch Nachbesserung zu beseitigen oder so zu umgehen, dass dem Kunden eine vertragsgemäße Nutzung der von kyoups erbrachten Leistung ermöglicht wird, kann der Kunde die nach dem Einzelvertrag für diese Leistung zu zahlende Vergütung in dem Maße mindern, als zum Zeitpunkt der Leistungserbringung der Wert der fehlerhaften Leistung zu dem Wert der fehlerfreien Leistung gestanden haben würde.
  4. Anstelle und unter den Voraussetzungen der Herabsetzung der Vergütung kann der Kunde den Einzelvertrag in Bezug auf die jeweilige Leistung fristlos kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung hat der Kunde den Wert der Nutzung der Leistung bis zu diesem Zeitpunkt zu vergüten. Die Verpflichtung zur Nachbesserung sowie das Recht zur Herabsetzung der Vergütung und zur Kündigung enden vorbehaltlich einer einzelvertraglichen Regelung nach den gesetzlichen
  5. Ungeachtet der vorstehenden Rechte und Pflichten des Kunden hat kyoups jederzeit auch nach Ablauf der Gewährleistungs- und sonstigen Verjährungsfristen das Recht, von sich aus Nachbesserungen Verweigert der Kunde für diesen Zweck seine Mitwirkung, so verliert er sämtliche sonst etwa gegen kyoups noch bestehenden Rechte aus Wandlung und Minderung sowie Ansprüche auf Erfüllung und Schadensersatz.

 

§ 8 Allgemeine Haftung

  1. Für eigenes Verschulden und das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen haftet kyoups gegenüber dem Kunden entsprechend den gesetzlichen
  2. kyoups übernimmt keine Haftung dafür, dass von ihr entwickelte Marketing- und Werbeleistungen frei von Urheber-, Persönlichkeits- oder sonstigen Rechten Dritter sind. kyoups verpflichtet sich, den Kunden im Falle eines offenkundigen Verstoßes auf die Gefahr einer Schutzrechtverletzung hinzuweisen.
  3. kyoups übernimmt keine Haftung für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit des gelieferten

 

§ 9 Verzug

  1. Kommt kyoups mit der Erfüllung einer Hauptleistungspflicht in Verzug, ist der Kunde berechtigt, nach einer Karenzzeit von einer Woche für jede weitere volle Woche, die sich kyoups in Verzug befindet, eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der gemäß 5 auf diese Leistung entfallende Nettovergütung, höchstens jedoch 10% dieser Nettovergütung, zu fordern. Die Geltendmachung weitergehender Ersatzansprüche wegen eines Verzögerungsschadens ist ausgeschlossen.
  2. Bei Geldschulden, ist kyoups berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht (8) % über dem Basiszinssatz zu erheben, sofern keine Verbraucher am Rechtsgeschäft beteiligt sind. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche sowie eines höheren Zinsschadens bleibt ausdrücklich

 

§ 10 Verjährung

Alle Ansprüche aus dem Einzelvertrag in Verbindung mit seinen Anlagen und diesen Allg. Leistungen AGB verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften.

 

Abschnitt IV – Verschiedenes

 

§ 11 Nutzung von Arbeitsergebnissen, Rechte an Vertragsleistungen

  1. Sämtliche Rechte an Ideen, Erfindungen, Verfahren, Konzeptionen, Unterlagen, Grafiken, Bildrechten, Werkzeugen und sonstigen Techniken, insbesondere Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche Schutzrechte verbleiben bei kyoups, sofern und soweit sich kyoups im Einzelauftrag nicht verpflichtet hat, diese Rechte an den Kunden
  2. Dem Kunden werden von kyoups vorbehaltlich besonderer Bestimmungen des Einzelvertrages die mit den gelieferten Arbeiten zusammenhängenden Nutzungsrechte nur zu eigenen, dem Vertrag unterliegenden Zwecken eingeräumt.

 

§ 12 Subunternehmer

kyoups ist berechtigt, Subunternehmer mit der Durchführung der Leistungen zu beauftragen.
 

§ 13 Übertragbarkeit von Rechten und Ansprüchen

  1. kyoups ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag jederzeit auch ohne Zustimmung des Kunden auf einen Dritten zu übertragen. kyoups und der Dritte sind verpflichtet, dem Kunden von einer solchen Übertragung gemeinsam schriftlich Mitteilung zu
  2. Ansprüche des Kunden gegen kyoups sind nur mit der ausdrücklichen und vorherigen Zustimmung von kyoups auf einen Dritten übertragbar. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung von kyoups Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.

 

§ 14 Referenzen

  1. kyoups ist berechtigt, den Kunden öffentlich als Referenzkunden zu
  2. kyoups ist berechtigt, Muster des für den Kunden hergestellten Produkts für Referenzen zu

 

§ 15 Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt, insbesondere bei behördlichen Verfügungen, Handlungen der Deutschen Telekom und der mit ihr verbundenen Unternehmen, Streiks, Aussperrungen und ähnlichen Ereignissen, die außerhalb der Einflusssphäre der betroffenen Partei liegen, ist diese für die Dauer und im Umfang des Ereignisses von ihren Leistungspflichten aus dem Einzelvertrag, seinen Anlagen und diesen Allg. Leistungen AGB befreit. Die betroffene Partei wird die andere unverzüglich über Art und voraussichtliche Dauer des Ereignisses informieren.
 

§ 16 Sonstiges

  1. In Verbindung mit dem jeweiligen Einzelvertrag und seinen Anlagen regeln diese Allg. Leistungen AGB einschließlich etwaiger in den jeweiligen Einzelvertrag einbezogener besonderer Geschäftsbeziehungen sowie gegebenenfalls den Pflichtenheften die Verhältnisse zwischen den Parteien abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn kyoups in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbracht
  2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser Allg. Leistungen AGB sollen zu Beweiszwecken in Schriftform erfolgen. Dies gilt auch für eine Änderung dieser
  3. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand sind Alfeld, Landkreis Hildesheim.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser Allg. Leistungen AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit des Einzelvertrages, seiner Anlagen sowie dieser „Classic Communication“ AGB im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, dem mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der im Einzelvertrag, seinen Anlagen sowie diesen Allg. Leistungen AGB zum Ausdruck kommenden Interessen der Parteien am nächsten kommt. Das gleiche gilt, wenn Einzelvertrag, seine Anlagen oder diese Leistungen AGB eine von den Parteien nicht vorhergesehene Lücke aufweist.

Stand: 03/2022